Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Personalbereitstellung für Kunden der POWERSERVICE Solution GmbH
1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Personalbereitstellungen im Sinne des Arbeitskräfte-überlassungsgesetzes (AÜG) durch POWERSERVICE Solution GmbH mit Sitz in A-1100 Wien; Fernkorngasse 10 | B1 | 3.3
Die Fa. POWERSERVICE Solution GmbH (=Überlasser) stellt dem Auftraggeber (=Beschäftiger) ausschließlich unter Anerkennung und Anwendung dieser Geschäftsbedingungen einen (oder mehrere) Arbeitnehmer (= überlassene Arbeitskraft) zur Verfügung. Die Personalbereitstellung durch POWERSERVICE Solution GmbH. und die Beschäftigung der überlassenen Arbeitskräfte durch den Auftragsgeber erfolgt unter Berücksichtigung der gültigen gesetzlichen Regelungen, insbesondere unter Beachtung des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG), BGBI. Nr. 196 vom 23.03.1988 sowie des Kollektivertrages für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (Arbeiterinnen) bzw. des Kollektivvertrages für Angestellte im Handwerk, im Gewerbe, Dienstleistung, sowie in der Hotellerie und Gastgewerbe.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass er gem. § 6 Abs. 1 AÜG als Arbeitgeber im Sinne des Arbeitsschutzrechtes gilt.
Er ist verpflichtet, auf überlassene Arbeitskräfte anzuwendende gesetzliche Bestimmungen wie das Arbeitszeit-gesetz und die Arbeitnehmerinnenschutzvorschriften einzuhalten. Der Auftraggeber hat die insbesondere nach dem Arbeitnehmerinnenschutzgesetz erforderlichen Unterweisungs-, Aufklärungs- und Gefahrenabwehrmaß-nahmen (Schutzkleidung usw.) zu setzen und darüber zu informieren.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil der Vereinbarung mittels Angebots, Rahmenvertrag oder Leasingvertrages. Sie gelten auch dann, wenn der Einsatz unserer Mitarbeiter mündlich vereinbart wurde.
Sie gelten für die gesamte Dauer des Einsatzes. Der Kunde anerkennt die vorliegenden allgemeinen Bedingungen als für ihn verbindlich.
2.
Der Überlasser behält sich das Recht vor, die Arbeitskraft durch einen anderen mit gleichwertig befundenen Qualifikationen zu ersetzen bzw. eine andere Arbeitskraft anstelle des ursprünglich vorgesehenen einzusetzen.
3.
Die unserem Kunden zur Verfügung gestellte Arbeitskraft hat mit unserem Unternehmen oder unserem Partnerunternehmen einen Dienstvertrag abgeschlossen, der seine Rechte und Pflichten uns und unserem Kunden gegenüber regelt.
Unsere Arbeitskraft steht zum Kunden in keinem Vertragsverhältnis.
Aus diesem Grund hat unsere Arbeitskraft alle zum Verhältnis zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer betreffende Fragen uns direkt vorzulegen.
Falls unser Kunde durch besondere Umstände gezwungen ist, während der Dauer des Einsatzes den Ort, die Arbeitszeit oder die Art der vereinbarten Tätigkeit zu ändern, ist er verpflichtet, uns davon direkt und unverzüglich in Kenntnis zu setzen, damit wir unserer Arbeitskraft selbst neue Anweisungen geben können.
4.
Gemäß den uns gegenüber eingegangenen Verpflichtungen muss sich unsere Arbeitskraft im Hinblick auf die Ausführung der ihm anvertrauten Arbeiten genauestens an die Anweisungen unseres Kunden halten. Er hat seine Arbeit sorgfältig, gewissenhaft und gemäß den Vorschriften seines Berufes auszuführen.
Unsere Arbeitskraft ist außerdem verpflichtet, sich nach der Betriebsordnung des Kunden zu richten.
5.
Der Kunde verpflichtet sich die zur Arbeit erforderlichen Geräte, Werkzeug, Materialien und Maschinen zur Verfügung zu stellen und darauf zu achten, dass diese von unserer Arbeitskraft richtig gehandhabt werden.
Zum Schutz von Leben und Gesundheit der überlassenen Arbeitskräfte sind alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen und die sich auf seine Tätigkeit beziehenden besonderen gesetzlichen Bestimmungen zu befolgen.
Der Kunde hat sich auch zu vergewissern, dass unsere Arbeitskraft die allgemeinen und besonderen Sicherheitsvorschriften für die Ausübung der geforderten Tätigkeit seines Berufes kennt und auch einhält.
Der Kunde ist für die Aufklärung der Sicherheitsvorschriften gegenüber den Arbeitskräften verantwortlich und stellt alle erforderlichen Sicherheiten außer Helm und Arbeitsschuhe kostenlos den Arbeitern zur Verfügung.
6.
Unsere Arbeitskräfte werden sorgfältig ausgewählt.
Dennoch ist unser Kunde angehalten, sich seinerseits von der Eignung der ihm überlassenen Arbeitskraft für die vorgesehene Tätigkeit zu überzeugen und eventuelle Beanstandungen über ihn an uns zu richten.
Stellt unser Kunde fest, dass die Arbeitskraft sich nicht für die vorgesehene Tätigkeit eignet, kann er auf Austausch der Arbeitskraft bestehen.
Der Auftraggeber ist jedoch verpflichtet, sämtliche Arbeitsstunden, welche von der Arbeitskraft durchgeführt wurden, auch zu bezahlen.
Sollten angeforderte Arbeitskräfte zum Arbeitsplatz anreisen, die dann aus welchen Gründen auch immer nicht benötigt werden, sind vom Kunden sämtliche dafür angefallene Kosten zu tragen.
7.
Der Auftraggeber als Beschäftiger übernimmt die alleinige Haftung für gesetzeswidrige Beschäftigung der überlassenen Arbeitskräfte in seinem Betrieb oder auswärtigen Auftragserfüllenden Einsatzorten und stellt POWERSERVICE Solution GmbH. ausdrücklich von jeder Haftung oder über POWERSERVICE Solution GmbH. aus einer gesetzeswidrigen Beschäftigung beim Beschäftiger verhängten Strafe frei.
POWERSERVICE Solution GmbH. haftet nicht für Schäden und/oder Folgeschaden die von seinen Arbeitskräften dem Auftraggeber beigestellten Personal verursacht werden, da die überlassenen Arbeitskräfte der Dienstaufsicht des Auftraggebers unterstehen.
Sofern überlassene Arbeitskräfte für den Auftraggeber Dienstfahrten mit dienstnehmereigenen Personenkraftwagen verrichten, übernimmt der Auftraggeber die Haftung für etwaige Unfallschäden an diesen Personenkraftwagen und stellt POWERSERVICE Solution GmbH. ausdrücklich von jeder Haftung frei.
Da POWERSERVICE Solution GmbH. den überlassenen Arbeitskräften für Tätigkeiten außerhalb des ständigen, ortsfesten Betriebes des Auftraggebers Aufwandersatz zu bezahlen hat, informiert der Auftraggeber POWERSERVICE Solution GmbH. rechtzeitig vor Abschluss des Auftrages, ob die zu überlassenden Arbeitskräfte auch für derartige Einsätze herangezogen werden.
Unterlässt der Auftraggeber diese Informationspflicht oder sind die Einsatzorte vor Vertragsabschluss nicht ausreichend bekannt, ist der Auftraggeber ausdrücklich, mit der Bezahlung von höheren als den vereinbarten Stundensätzen sowie Taggelder, Diäten, Nächtigungsgelder usw. zur Abdeckung der notwendigen Aufwands-leistungen einverstanden.
Für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit werden ein vereinbarter Aufschlag pro Stunde vom Stundenlohn, mit dem Auftraggeber nach dem derzeit gültigen AÜG verrechnet, sofern im Angebot nicht anders vereinbart.
8.
Die Preise sind inklusiv aller Lohnnebenkosten, es fallen keine Bearbeitungsgebühren an.
Nettopreis, gültig für Wien. Fahrtkostenzuschlag ab Grenze Wien, je nach Entfernung. ZB. 1 Stunde Fahrtzeit (laut Google Maps zur Einsatzzeit) = 1 Std. Hin & Retour pro MA zum jeweils eingestuften Verkaufspreis des Mitarbeiters zuzüglich dzt. gültiges Kilometergeld pro Fahrzeug.
Mindestbestellung in Wien: 1 Mitarbeiter ab 4 Std., NÖ: ab 5 Std.,
Ab Position Facharbeiter gilt für Wien: 1 Mitarbeiter ab 5 Std., NÖ 6 Std.
Pausenverrechnung ab der 6 Stunde.
Der Mindeststundensatz wird jedenfalls verrechnet, auch wenn der Mitarbeiter nicht mehr benötigt wird.
Bestellungen innerhalb von 72 Std. 5% Zuschlag,
innerhalb von 24 Std. 10% Zuschlag auf den Nettostundensatz.
Notfall: Für sofortigen Einsatz (Mitarbeiter innerhalb 2 Std. in Wien im Einsatz) Zuschlag 15% + evtl. Fahrtkosten, wenn der Kunde wünscht.
Für diese Bestellungen gelten zur Berechnung die Eingangszeit der schriftlichen Bestellung via E-Mail, SMS, oder WhatsApp.
Preise für tageweise gebuchtes Personal, laut derzeit gültiger Preisliste inklusive aller Zuschläge (nicht für gesetzliche Feiertage u. Anlässe, sowie 24.12. & 31.12.) Normalsatz +100% Zuschlag, oder wie am Angebot vereinbart.
Storno: Für gebuchtes Personal, welches bereits von der POWERSERVICE Solution GmbH bestätigt wurde, werden bei Stornierung innerhalb 24 Stunden vor Schichtbeginn, 2 Stundensätze pro Mitarbeiter verrechnet.
Alle Abrechnungen werden viertelstündig verrechnet. Aufrundung von angefangenen Viertelstunden.
9.
Vermittlung von Arbeitskräften:
Sollte der Beschäftiger eine vom Überlasser übermittelte bzw. bekannt gegebene Arbeitskraft innerhalb von 6 Monaten ab Bekanntgabe einstellen, ist ein Vermittlungshonorar in Höhe von 3 Bruttomonatslöhnen des Arbeiters vom Beschäftiger an den Überlasser zu bezahlen.
Übernahme der Arbeitskräfte bzw. Umgehung von POWERSERVICE Solution GmbH:
Für den Fall, dass ein Beschäftiger von der Fa. POWERSERVICE Solution GmbH eine zur Verfügung gestellte Arbeitskraft, während der Beschäftigung oder innerhalb von 6 Monaten nach Beschäftigungsende in seinem Unternehmen einstellt, ist eine Konventionalstrafe in Höhe von 3 Bruttomonatslöhnen des Arbeiters vom Beschäftiger an die Fa. POWERSERVICE Solution GmbH zu bezahlen.
10.
Arbeitskräfte, welche bei der Fa. POWERSERVICE Solution GmbH beschäftigt sind, sind bei der zuständigen Krankenkasse versichert. Arbeitsunfälle sind uns mittels Unfallanzeige unverzüglich zu melden.
11.
Am Ende jeder Arbeitswoche – oder auf Wunsch täglich – legt unsere Arbeitskraft dem Kunden einen Tätigkeitsnachweis über die von ihm beim Kunden geleisteten Arbeitsstunden vor, welchen der Kunde (Verantwortlicher, Abteilungsleiter) nach Kontrolle mit seiner Unterschrift zu versehen hat.
Nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, Reisezeit sowie andere im Voraus vereinbarten Spesen, welche durch die Unterschrift des Kunden auf dem Stundennachweis anerkannt worden sind, werden verrechnet.
Der Kunde übermittelt innerhalb von 48 Stunden nach dem Einsatz den unterschriebenen Stundenzettel per Fax oder E-Mail der Firma POWERSERVICE Solution GmbH.
Sollte der Kunde die Unterschriebenen Stundenzetteln nicht wie vereinbart rechtzeitig übermitteln, wird die Rechnung laut Stundenangabe unserer Arbeitskräfte jedoch mit mindestens der Stundenangabe auf der Einsatzliste, welche der Kunde erhält, jeweils spätestens am darauffolgenden Montag ausgestellt und dem Kunden übermittelt. Mehrstunden werden nach Abgabe der Stundenzettel nachverrechnet.
Der Kunde anerkennt somit die angegebenen Stunden.
Werden Stundenzettel verspätet übermittelt, ist die Firma POWERSERVICE Solution GmbH berechtigt, eine Gebühr von 5% auf das Bestellvolumen zu verrechnen.
12.
Unsere Rechnungen werden wöchentlich erstellt und an den Kunden per E-Mail gesandt.
Für die Zahlungsfrist ist das Ausstellungsdatum der Rechnung gültig.
Zahlungsziel: Rechnungsstellung wöchentlich, zahlbar, netto 14 Tage nach Rechnungserhalt.
Die entsprechenden Beträge enthalten im wesentlichen Lohnzahlungen und sind deshalb bei Erhalt laut Zahlungsfristen zahlbar.
Unsere Arbeitskraft ist nicht befugt, Zahlungen entgegenzunehmen.
Wir bezahlen selbst das Entgelt an unsere Arbeitskräfte und alle dem Arbeitgeber obliegenden gesetzlichen und sozialen Abgaben.
Rechnungen, die aus welchen Gründen auch immer korrigiert werden, gilt bei Neuausstellung der Rechnung das Rechnungsdatum der Erstausstellung für die vereinbarten Zahlungsfristen.
13.
Unterlagen von der Firma POWERSERVICE Solution GmbH. oder unseren Arbeitskräften, die der Kunde nach Arbeitsbeginn anfordert, werden nur, sofern das gesetzlich nötig ist auch übermittelt.
Der Kunde ist nicht berechtigt sich Zahlungen auf Grund fehlender Unterlagen einzubehalten.
14.
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, verstößt er gegen Arbeitnehmerinnenschutzvorschriften oder handelt er sonst grob vertrags- oder gesetzwidrig, ist POWERSERVICE Solution GmbH. berechtigt, den Vertrag oder Geschäftsbeziehung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung aufzulösen (außerordentliche Kündigung) und die überlassenen Arbeitskräfte abzuziehen und 20 Stunden pro Arbeiter zum Normalstundensatz als Stehzeit dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
Zusätzlich ist die Firma POWERSERVICE Solution GmbH. berechtigt ein Inkassobüro bei Zahlungsverzug auf Kosten des Kunden zu beauftragen.
15.
Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
16.
Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser allgemeinen Bedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. Teile der übrigen Bestimmungen.
17.
Für alle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis wird als Gerichtsstand ausdrücklich das sachlich zuständige BG in Favoriten bzw. das LG Wien vereinbart.